- Rechtsanwaltsvergütung
- Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl I 788) regelt die Vergütung (Gebühren und Auslagen) des Rechtsanwaltes für seine Tätigkeit in den verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren; i.d.R. durch Pauschgebühren festgelegt. Höhere Gebühren als die gesetzlich bestimmten sind durch gesonderte schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die nicht in der Vollmacht enthalten sein darf, zugelassen (§ 4 RVG).
Lexikon der Economics. 2013.